ExpertInnentipps

  • Reichen Sie Förderanträge immer im Vorhinein ein.
  • Konzentrieren Sie sich auf die Einzigartigkeit Ihrer Geschäftsidee und vermitteln Sie
    Sicherheit.
  • Ihre Ziele müssen mit den Zielen der Förderstellen zusammenpassen.
  • Die Ziele und der Nutzen Ihrer Ideen müssen für Förderstellen nachvollziehbar sein – legen Sie ein Konzept, einen Plan vor.
  • Förderungen alleine können nie die Grundlage von Finanzierung sein.
  • Bevor Sie einen Förderantrag stellen, informieren Sie sich bei der jeweiligen Förderstelle über Zugangsvoraussetzungen; holen Sie Informationen ein – die einzelnen Förderstellen stehen Ihnen bei Fragen sehr gerne zu Verfügung.
  • Wenn eine Förderung genehmigt wurde, kann es einige Zeit dauern, bis Sie diese erhalten.
  • Bankgespräche brauchen eine gute Vorbereitung. Pflegen Sie die Beziehung zu Ihrer Bank, machen Sie Ihre Erfolge sichtbar.

 

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Förderungen

Leiterin Förderreferat WKW:
Mag. LL. M. Nathalie Prybila

Tel.: 01/514501324
mehr Informationen finden Sie hier >>

Das Team des Förderreferats, informiert Sie über Kredite und Fördermöglichkeiten. Die Vielfalt der Förderinstrumente und die unterschiedlichen Voraussetzungen erschweren es oft herauszufinden, ob es für ein bestimmtes Projekt Förderungen gibt. das Förderreferat informiert laufend über die aktuellen Förderangebote und versucht, den Überblick im „Förderdschungel“ zu behalten. Bitte beachten Sie: Förderanträge sind immer VOR DURCHFÜHRUNG DES VORHABENS zu stellen, bereits getätigte Ausgaben sind im Nachhinein nicht förderbar.  Voraussetzung bei Zuschüssen ist, dass die Finanzierung Ihres Vorhabens gesichert ist. Dies kann durch Eigenmittel (z. B. Bankguthaben, Sparbuch, Wertpapierdepot, ...) oder Fremdmittel (z. B. Darlehen, Bankkredit, ...) erfolgen. Zuschüsse werden immer erst nach Fertigstellung und Abrechnung Ihres Vorhabens angewiesen!

Folgende Förderbereiche gibt es:

  • Betriebsübernahme
  • Wachstum und Modernisierung
  • Unternehmenssicherung und -sanierung

Investitionsförderungen - (Bar-)zuschüsse (d.h. Sie müssen diese nicht zurückzahlen) zu definierten Investitionen. Ihre Anschaffung wird daher um diesen Betrag günstiger. 

Geförderte Kredite -
Fremdkapital (d.h. Geld, das Sie zurückzahlen müssen) mit begünstigten Konditionen
z. B. Zinssatz, Zuschuss zu Zinsen, Besicherung

Haftungsübernahmen
- Institutionelle Bürgen übernehmen für Sie die (teilweise) Ausfallshaftung gegenüber der Bank. Kredite werden mit einer derartigen Haftungsübernahme oftmals erst möglich.   TIPP: Lassen Sie das Unternehmen vor dem Kauf von einem unabhängigen Berater schätzen, diese Leistung wird von uns ebenfalls gefördert! 

Geförderte Beratungsleistungen
- Externes Know-How für schwierige unternehmerische Entscheidungen, Hilfe bei der Erstellung des Businessplans können Sie durch eine geförderte Unternehmensberatung erhalten. Die Wirtschaftskammer Wien übernimmt bis zu 75 % der Beratungskosten. >>>

Nachfolgebonus:
Widmungszweck: Förderung der Betriebsübernahme wirtschaftlich selbständiger, gewerblicher kleiner Unternehmen aller Branchen, Zuschusshöhe: max. 14 % der angesparten Summe (bis max. 60.000 EUR), wenn dieses Kapital in das Unternehmen eingebracht wird. Anspardauer: mindestens 1 Jahr vor Unternehmensübernahme  >>>

Jungunternehmerförderung: >>>

Nahversorgungsförderungsaktion:
(Befristet bis 31.12.2012) - Widmungszweck: z. B. für Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen etc. Zuschusshöhe: max. 40 % abhängig von Branche, der Art der Investition und dem Standort >>>

Betriebsübernahmekredit:
Widmungszweck: Betriebsübernahme (exkl. Warenlager), Zuschusshöhe: Zinsenzuschuss von 2 %, Kredithöhe: max. 55.000 EUR >>>

Gemeinsame Kreditaktion:
Widmungszweck: Investitionen, Finanzierung von Betriebsmitteln, Überbrückung vorübergehender Illiquidität, Kredithöhe: max. 8.000 EUR (bei JungunternehmerInnen max. 10.000 EUR) >>>

Haftungsübernahmen Mikrokredite für gewerbliche kleine Unternehmen:
Widmungszweck: materielle und immaterielle Investitionen, Betriebsmittel in Zusammenhang mit Unternehmensgründungen/-übernahmen oder Wachstumsprojekten, Finanzierungsvolumen: max. 30.000 EUR, Haftungsquote: max. 80 % >>>

Haftungsübernahmen für gewerbliche KMU:
Widmungszweck: materielle und immaterielle Investitionen, Unternehmenskäufe/Unternehmensnachfolgen, Betriebsmittel (im Zusammenhang mit Unternehmensgründungen/-übernahmen oder Wachstumsprojekten), Finanzierungsvolumen: max. 2,5 Mio. EUR Investitionen Finanzierungsvolumen: max. 1,0 Mio. EUR Betriebsmittel, Haftungsquote: max. 80 % >>>

Haftungsübernahmen für gewerbliche Wirtschaft
- WIENRAPID, Widmungszweck: Betriebsmittelkredite,
Finanzierungsvolumen: 35.000 EUR – 100.000 EUR, Haftungsquote: max. 60 %, Fördergeber: Wiener KreditbürgschaftsgesellschaftmbH, Zweck: Betriebsübernahme (exkl. Warenlager), Zuschusshöhe: Zinsenzuschuss von 2 %, Kredithöhe: max. 55.000 EUR >>>

Qualifizierungsförderung bei neuen MitarbeiterInnen
Anfangs Lohn- und Lohnnebenkosten einsparen und geförderte individuelle Qualifizierung für neue MitarbeiterInnen ermöglichen. Zur optimalen und maßgeschneiderten Einschulung Ihres Personals. Wir informieren und beraten kostenlos! >>> info@euf.cc


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